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Rezepte werden an Ihre Wunschapotheke weitergeleitet.

Liebe Patient:Innen!
Ab 1. April  wird  für die vorsorgliche Ganzkörperuntersuchung,
für Patienten OHNE Hautkrebs in der Vorgeschichte sowie OHNE laufende immunsupressive Therapie,
ein Privathonorar in Höhe von 60 Euro verrechnet.
Diese Leistung kann nicht bei der Sozialversicherung eingereicht werden.
 

 UVA/UVB Bestrahlungstherapien

mit unserer Medisun 2800 Kabine 

 

Bei der Strahlentherapie wird zwischen zwei Arten von Strahlen unterschieden: UVA und UVB-Strahlen. 

UVA-Strahlen dringen tiefer in die Haut ein und können somit auch tieferliegende Entzündungsherde bekämpfen. UVA-Strahlen werden z.B. bei der Behandlung der Neurodermitis und Mastozytose angewendet. Im Vergleich dazu dringen bei der UVB-Therapie die Strahlen nur in oberflächlichere Hautschichten ein.

Diese Bestrahlungsform ist vergleichbar mit natürlichem Sonnenlicht. UVB-Strahlen werden v.a. bei der Schuppenflechte (Psoriasis) und in Kombination mit UVA-Strahlen bei chronischen Juckreiz, Neurodermitis und bei Sonnenallergien angewendet.

Sämtliche Phototherapien führen neben der Unterdrückung von entzündlichen Hautprozessen auch zu einer Bräunung der Haut.

 

Wie ist der genaue Ablauf?

In der Behandlung von chronischen Hauterkrankungen kommen individuell nach eingehender Untersuchung UVA1 oder UVB zum Einsatz. Die genaue Dosierung und die Therapiedauer werden unter ärztlicher Aufsicht individuell bestimmt und durchgeführt. Die UV-Strahlentherapie wird regelmäßig zwei- bis dreimal pro Woche über einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen durchgeführt. Danach folgt entweder eine zeitlich begrenzte Erhaltungstherapie mit 1 (– 2) Bestrahlungen pro Woche oder ein Therapieende. Bei vielen Patienten dauert es einige Monate, bis sich der erste Rückfall abzeichnet. Dann kann man, sofern eine regelrecht durchgeführte äußere Therapie nicht ausreichend ist, einen neuen Phototherapie-Zyklus durchführen.